1) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf alle mit der Mondilux AG abgeschlossenen Geschäfte anwendbar. Jede Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von der Mondilux AG schriftlich bestätigt wurden.
2) Angebote und Preise
a) Die Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, in jeder Beziehung freibleibend.
b) Preisänderungen, auch ohne Vorankündigung, bleiben vorbehalten.
c) An allen Zeichnungen, Entwürfen und Kostenvoranschlägen behält sich die Mondilux AG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen, ohne schriftliche Genehmigung der Mondilux AG, weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie der Mondilux AG zurückzugeben.
d) Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG) erhoben. Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich.
3) Anlieferung
a) Die Mondilux AG bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt die Waren in Teilsendungen auszuliefern.
b) Die Ware wird ab Lager Sissach oder ab Lager Basel geliefert. Die Kosten für Transport und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers.
c) Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.
4) Verpackung
a) Europaletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist in Rechnung gestellt.
b) Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Käufers.
5) Bestellungen
a) Nach Auftragserteilung können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beiderseitigem Einverständnis erfolgen.
b) Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden.
6) Lieferfristen
Die Lieferfristen dienen nur als Richtlinien und sind als solche nicht verbindlich. Die Mondilux AG sorgt nach bestem Vermögen für deren Einhaltung. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung irgendeines Schadenersatzes.
7) Mustersendungen
Nach Absprache werden Muster für höchstens 60 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.
8) Mass- und Konstruktionsänderungen
Die Mondilux AG behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in formaler oder technischer Hinsicht zu ändern. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
9) Rücksendungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Es werden nur originalverpackte und reguläre Katalogprodukte zurückgenommen. Die Transportkosten übernimmt der Rücksender. Unbeschädigte Lagerprodukte werden zu höchstens 90% des Nettowarenwertes gutgeschrieben. Bei retournierter Ware mit einem Nettowert von weniger als CHF 200.00 kommt ein fixer Abzug von CHF 20.00 zur Anwendung.
10) Annahme und Prüfung der Lieferung
a) Quantitative Minder- oder Falschlieferungen und etwelche sichtbare Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung schriftlich beanstandet werden.
b) Transportschäden sind vom Empfänger unverzüglich beim Frachtführer zu beanstanden.
11) Garantieleistung
a) Die Garantie für Leuchten, ohne Leuchtmittel und Starter, beträgt zwei Jahre nach erfolgter Ablieferung. Sie beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind.
b) Bei Sachmängeln hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung. Die Mondilux AG ist berechtigt schadhafte Teile auszutauschen oder zu reparieren. Ersetzte Teile gehören der Mondilux AG. Eine Nachbesserung hat keine Verlängerung der Garantiedauer zur Folge.
c) Andere Sachmängelgewährleistungsansprüche wie Wandlung, Minderung oder Schadenersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu. Insbesondere werden auch keine Demontage- und Montagekosten oder andere Arbeiten übernommen.
d) Für Folgeschäden lehnt die Mondilux AG jede Haftung ab.
e) Vor der Beanspruchung einer Garantieleistung hat der Käufer die Mondilux AG sofort über den Fall zu orientieren. Für eigenmächtige Entscheidungen lehnt die Mondilux AG jede Haftung und Kostenfolge ab.
f) Die Garantie erlischt, wenn an den Produkten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Dasselbe gilt bei Missachtung der Montage- und Betriebsvorschriften.
12) Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
b) Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
c) Neukunden haben eine Vorauszahlung zu leisten.
d) Die Mondilux AG behält sich vor, von allen Käufern bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung zu verlangen.
e) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Mondilux AG. Einen Eigentumsvorbehalt kann die Mondilux AG jederzeit im hierfür vorgesehenen öffentlichen Register eintragen lassen.
13) Rechtswahl
a) Sofern in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden ist das schweizerische Obligationenrecht anwendbar.
b) Sollten einzelne Abreden in den vorliegenden AGB unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
14) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 4410 Liestal BL.